Mit dem Gesetz zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention soll die Prävention zur eigenständigen Säule unseres Gesundheitssystems ausgebaut werden. Künftig sollen Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege gleichrangig nebeneinander stehen.
Durch gezielte Prävention und Gesundheitsförderung ist es möglich, die Gesundheit, Lebensqualität, Mobilität und Leistungsfähigkeit des Einzelnen nachhaltig zu verbessern und einen großen Teil der sonst erforderlichen Kosten zu vermeiden. Davon profitiert jeder Einzelne, aber auch die Versichertengemeinschaft.
Das Ziel die gesundheitliche Prävention zu stärken basiert auf auf einem großen politischen und fachlichen Konsens. Es ist unbestritten, dass die Stärkung der Prävention sowohl für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger als auch für die Gesellschaft als Ganzes erforderlich ist.
Prävention und Gesundheitsförderung brauchen öffentliche Aufmerksamkeit und das Bewusstsein einer gemeinsamen Aufgabe sowie individueller Verantwortung. Bedeutung und Nutzen von Gesundheitsförderung und Prävention müssen in vielen gesellschaftlichen Bereichen stärker als bisher zur Geltung kommen, und zwar sowohl bei den Beteiligten des Gesundheitswesens und den Verantwortlichen anderer Bereiche von Politik und Gesellschaft als auch bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst.
Mit dem Gesetz soll die Verantwortung der Sozialversicherungen für Prävention konkretisiert werden. Jährlich sollen künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und der sozialen Pflegeversicherung 250 Millionen Euro für Prävention und Gesundheitsförderung ausgegeben werden. Damit soll die Finanzierungslast auf diejenigen Sozialversicherungszweige verteilt werden, die von den Erfolgen der Prävention einen Vorteil haben. Denn von der Verhütung von Krankheiten profitiert die Sozialversicherung an unterschiedlichen Stellen: die gesetzlichen Krankenkassen davon, dass Krankheiten erst gar nicht entstehen; die Rentenversicherung, indem Rehabilitationsmaßnahmen und Frühverrentungen vermieden werden; die Unfallversicherung, indem Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen verhindert werden und die Pflegeversicherung, indem Pflegefälle reduziert werden.