Deutsches Tierhilfswerk gibt Tipps & Tricks
München/Berlin, 07.04.2005. Beißt der Hund oder tritt das Pferd, haftet der Tierhalter. Wer sich gegen Forderungen schützen will, kann eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen. Als Halter von Kleintieren wie Wellensittiche, Meerschweinchen oder Katzen benötigt man keine Tierhaftpflichtversicherung. Was sie zernagen und zerkratzen, deckt die Privathaftpflichtversicherung, sofern der Tierhalter eine besitzt.
„Holen Sie vor Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung immer mehrere Angebote ein, da die Prämienunterschiede zum Teil gravierend sind. Sollten Sie z.B. mehrere Hunde besitzen, gewähren Ihnen einige Versicherer ab dem zweiten Hund Prämiennachlässe“, so Judith Schmalzl vom Deutschen Tierhilfswerk in München.
Bei testartigen Stichproben des Deutschen Tierhilfswerks e.V. stellte sich heraus, dass die Beiträge bei Tierhalter-Haftpflichtversicherungen ganz unterschiedlich aussehen können. So gab es Beitragsunterschiede zwischen 70 und 230 Euro für die exakt gleichen Leistungen.
Weitere Tipps:
Schließen Sie nur Jahresverträge ab, damit Sie die Möglichkeit haben jährlich Ihren bestehenden Vertrag zu kündigen, um eventuell zu einem günstigeren Anbieter wechseln zu können. Vereinbaren Sie jährliche Zahlungsweise, da Ihnen bei halbjährlicher, vierteljährlicher oder monatlicher Beitragszahlung meist ein Ratenzahlungszuschlag berechnet wird.
Bei einer sechs Meter langen Anakonda und anderen exotischen Haustieren entscheiden die Haftpflichtversicherer grundsätzlich im Einzelfall. Das hängt unter anderem davon ab, ob das Tier artgerecht gehalten wird und ob der Halter persönlich geeignet ist, auf ein solches Tier aufzupassen.
Das DEUTSCHE TIERHILFSWERK ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.
Weitere Informationen bei:
Judith Schmalzl, Geschäftsstelle München, Tel.: 089-35752-202 (Judithschmalzl@tierhilfswerk.de),