(BMGS) Zur heutigen Einigung zwischen Krankenkassen und Apothekern zur Anpassung des Apothekenrabatts erklärt Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt:
„Apotheken und Krankenkassen haben heute ihren Streit über Nachzahlungsforderungen der Apotheken beigelegt. Nachforderungen der Apotheken für 2004 sind damit endgültig vom Tisch. Bei der heute erzielten Einigung hat die Vernunft bei Apothekern und Krankenkassen gesiegt. Die heute gefundene Lösung geht nicht zu Lasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.“
Bundesministerin Ulla Schmidt dankte den Vertragspartnern für die rasche, einvernehmliche Einigung. Die Ministerin hatte zuvor von den Vertragsparteien gefordert, eine vernünftige Lösung herbeizuführen, die nicht zu Mehrbelastungen der Versicherten führt. „Die jetzt erfolgte Einigung bedeutet Stabilität der Aufwendungen für die Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimittelpackungen bis Ende 2008. Davon profitieren vor allem die Beitragszahler,“ so Ulla Schmidt.
Bundesministerin Ulla Schmidt: „Ich erwarte von den Krankenkassen, dass diese die Aufwendungen für die befristete Verringerung des Apothekenrabatts bereits in diesem Jahr durch Einsparungen, insbesondere im eigenen Verwaltungsapparat, aufbringen.“ Die Bundesregierung wird die von den Vertragsparteien vorgeschlagene Streichung des Auftrags an die Vertragspartner zur jährlichen Anpassung der Apothekenvergütung sowie die gesetzliche Klarstellung zum Herstellerrabatt aufgreifen und kurzfristig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen.