Europäisch Gemeinschaft - Gegenseitige Anerkennung von Gerichtsentscheidungen - Haager Aktionsprogramm, Europäischer Haftbefehl, Strafprozess

Sonnabend 21. Mai 2005.
 

EU/Berlin/Brüssel, Die Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat eine von ihr gestern angenommene „Mitteilung zur gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen und zur Stärkung des Vertrauens der Mitgliedstaaten untereinander“ übermittelt. Die Stärkung des Vertrauens ist eine der wichtigen Botschaften des Haager Aktionsprogramms, das am 10. Mai verabschiedet wurde.

Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen, Vizepräsident Franco Frattini, sei der Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit. Allerdings könne dieses Prinzip nur auf der Basis des Vertrauens der Mitgliedstaaten untereinander reibungslos funktionieren. Dieses Vertrauen könne nicht erzwungen, sondern müsse schrittweise aufgebaut werden.

Nach der Annahme und weitgehend erfolgreichen Umsetzung des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl gilt es nun das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung weiter zu entwickeln. Dies betrifft jede Phase des Strafprozesses, sowohl vor dem eigentlichen Verfahren als auch nach dem Verfahren.

Die ersten Schritte zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung haben deutlich gemacht, dass dieses Prinzip das Vertrauen der Mitgliedstaaten untereinander voraussetzt. Das ist jedoch nicht von vornherein gegeben. Die Kommission sieht in ihrer Mitteilung zwei Möglichkeiten, das Vertrauen zu stärken. Einerseits durch Legislativmaßnahmen zur Harmonisierung des Strafprozessrechts; andererseits durch praktische Begleitmaßnahmen wie die Förderung der Juristenausbildung oder den Ausbau der Evaluierung. Ebenso könnte ein Netzwerk für die Angehörigen der Rechtsberufe dazu beitragen, eine „gemeinsame Rechtskultur“ zu schaffen - wie im Haager Programm festgeschrieben.